Gesundheitshunderter/


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LISTE DER SVS KOOPERATIONSPARTNERINNEN
die WATSU® Wassershiatsu in Österreich anbieten


    LINZ

    Mag.a Marion Falzeder
    Tel: 0699 103 136 98
    Mail:
    marion.falzeder@nessie.at


    Ing.in Mag.a Elvira Ilming
    Tel:  0664 73 78 4021
    Mail: elvira@ilming.eu

    Mag.a Ursula Lendlmaier
    Tel: 0680 126 47 04
    Mail: office@wata-watsu.at
    www.wata-watsu.at



    VORARLBERG

    Ulrike Milz
    Tel.: 0650 44 30 664
    Mail: ulrike.milz@vol.at


    WIEN

    Melanie Münster
    Tel.: 0650 815 1789
    Mail: melanie.muenster@yahoo.com

GENERELLE INFORMATIONEN ZUM GESUNDHEITSHUNDERTER

Die SVS, die Sozialversicherung der Selbständigen unterstützt ihre Kund*innen beim Umgang mit der persönlichen Gesundheit:

  • Gewerbetreibende und Neue Selbständige, die aktiv zum Erhalt ihrer Gesundheit beitragen und ihre Gesundheitsziele des Programms „Selbständig Gesund“ erfüllen, zahlen nur den halben Selbstbehalt ‐ also 10 statt 20 Prozent für alle ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen

  • Die Inanspruchnahme von gesundheitsförderlichen Programmen in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Mentales und Rauchfreiheit kann einmal pro Kalenderjahr für SVS-Versicherte mit dem SVS-Gesundheitshunderter gefördert werden.

  • WATSU®-WasserShiatsu fällt in den Bereich Mentales/ Körperarbeit und Entspannung. Die SVS ermöglicht eine finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme von WATSU®-WasserShiatsu ‐ Anwendungen bei qualifizierten WATSU®-WasserShiatsu-Praktizierenden, welche die Kooperationsbedingungen für den SVS‐Gesundheitshunderter erfüllen.

KRITERIEN FÜR DIE INANSPRUCHNAHME DES GESUNDHEITSHUNDERTERS

  • Der Gesundheitshunderter kann einmal pro Kalenderjahr (mittels entsprechendem Gesundheitshunderter-Antragsformular, Beilage der Rechnungskopie, Zahlungsbestätigung und des Befundblattes der Vorsorgeuntersuchung) beantragt werden.

  • Finanzielle Mindestinvestition: € 150,00

  • SVS-Kund*innen müssen nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) oder Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) krankenversichert sein.

  • Der Zeitraum zwischen der absolvierten Maßnahme und der Vorsorgeuntersuchung darf nicht größer als ein Jahr sein. Der Nachweis einer Vorsorgeuntersuchung entfällt, wenn die aktuelle, positive Teilnahme am Programm "Selbständig Gesund – Meine Gesundheitsziele“ nachgewiesen wird.

  • Das Anbieterprofil für die betreffende Maßnahme wird durch den/die Anbieter/in erfüllt

  • Die Antragstellung samt den gesamten erforderlichen Unterlagen erfolgt::
    • per Post: DLZ Sicherheit & Gesundheit, Mozartstraße 41, 4010 Linz

    • per Mail: dlz.sg@svs.at oder.

    • online: www.svs.at (Formulare & Anträge).

  • Auf der Honorarnote sind Leistungserbringer*in und eine Leistungsbeschreibung gut ersichtlich

  • Leistungen, die über die gesetzliche Sozialversicherung verrechnet werden können bzw. im Rahmen einer Krankenbehandlung mit ärztlicher Verordnung durchgeführt werden, fallen nicht in den Förderbereich des SVS-Gesundheitshunderters.
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IAKA-Institut für Aquatische Körperarbeit
Huber-Steinböck OG

Prof. F. Spath-Ring 27/24
A – 8042 GRAZ
Tel.: +43 316 47 30 77
E-mail.: info@watsu.at

www.watsu.at/de/gesundheitshunderter/